Schweizerische Schreinerzeitung , Nr 18, 30. April 1998


BEI TÜREN UND TRENNWÄNDEN

Glas als dekoratives Element

VON NIC KEEL, WOHLEN

Glas, farbig oder formlich gestaltet, ist seit jeher ein beliebtes Mittel, um Raumabschlüssen und Lichteinfällen ein besonderes Gepräge zu geben. Neue Impulse auf diesem Gebiet vermittelt die Anfang 1997 eröffnete «Glaserie» von Christoph Jaques in Altnau am Bodensee.

Glas hat den aus dem Bernbiet stammenden Christoph Jaques schon immer fasziniert. So erlernte er in seiner Erstausbildung den Beruf des Augenoptikers. Immer mehr fühlte er sich aber zur künstlerischen Gestaltung mit Glas hingezogen. Den letzten Klick, sich ganz dem Glas als angewandte Kunst zu verschreiben, gab ihm sein Kontakt zum Berliner Glaskünstler Matthias Lupicki. Bei einem längeren Aufenthalt im Atelier in der künftigen deutschen Hauptstadt machte ihn dieser mit Blei- und anderen Verglasungstechniken,


Nebst natürlichen Materialien können auch Dinge wie eine CD eingelegt werden.

insbesondere der sogenannten Naturaglasproduktion vertraut. Das 1997 eröffnete Atelier in einem Gewerbezentrum im thurgauischen Altnau ermöglicht es nun, die unter dem Markennamen «Malu» bekannten Glasprodukte

auch in der Schweiz herzustellen. Diese Art Glas eignet sich vor allem für Türfüllungen, Windschutzfronten für Balkone, Teilverglasung für Wintergärten, Trennwände oder Oberlichter.


Der Künstler Christoph Jaques bei der Arbeit.

Das Naturaplasprodukt

Merkmal des Naturaglassystemes ist die grossblasige Struktur mit den eingelegten Materialien und der glatten Glasaussenfläche. Seinen Namen erhielt das Produkt daher, weil ursprünglich nur Gräser eingelegt wurden. Heute ist die Produktepalette breit gefächert und auch berufsbild- und materialspezifisch abgestimmt. An Beliebtheit dominieren zwar immer noch Wiesensträusse, Blumensterne und Palmblattkombinationen. Für Küchentüren werden aber auch schon mal Teigwaren und Früchte und bei Bürotüren Materialien aus dem Büroalltag als Gestaltungselemente verwendet.


Schweizerische Schreinerzeitung, Nr 18, 30. April 1998, Seite 20

Auch einer Tür verleiht das Naturaglas den besonderen Touch.

Eingelegte Esswaren machen bestimmt schon beim Eintreten in die Küche grossen Appetit.

Beim Uhrmacher sind es Zahnrädchen, Federn, Zeiger und Zifferblätter, beim Schreiner und Zimmermann Hobelspäne, Sägeblätter und Nägel. Türen und Raumabschlüsse werden so zu aussagekräftigen Visitenkarten.

Jedes Glas ein Einzelkunstwerk

Jedes so gestaltete Glasfeld ist ein Unikat. Durch den Klebeverbund-Sandwichaufbau sind die Gläser sehr stabil und fallen auch bei Bruch wegen der Verbundglaseigenschaft nicht auseinander. Möglich sind auch Isolierglasqualitäten sowie Sicherheitsverglasungen. Ein 86er Normformat enthält etwa 1500 Fixpunkte.

Verarbeitet werden können Motive bis zu zwei Quadratmetern. Der Endverkaufspreis einer Türfüllung im Normalformat dürfte ohne kostspielige Sonderwünsche, die selbstverständlich auch ausgeführt werden, unter 1000 Franken betragen.

Umfassendes Glaskunst-Angebot

Weil es sich bei den Naturaglasprodukten um Einzelanfertigungen handelt, legt Christoph Jaques grossen Wert auf die Beratung. Wenn nach eigenen Entwürfen gearbeitet werden soll, empfiehlt sich die Herstellung eines Musters im Kleinformat. Das Angebot der «Glaserie» umfasst nebst Naturaglas das Anfertigen von Gebrauchskunst

wie traditionelle Bleiverglasung, Fensterschmuck in Tiffany-Technik, Decorspiegel, Uhren und Lampen.

Muster und Ausstellungsobjekte

Um Interessenten von der speziellen Optik, den pflegeleichten Aussenflächen und der Stabilität zu überzeugen, steht für das türverarbeitende Gewerbe, Schreinereien und Renovationsbetriebe gegen eine bescheidene Schutzgebühr ein Musterset zur Verfügung. Für Promotionen und Ausstellungen kann aber auch ein erweitertes Programm in Originalgrösse zusammengestellt werden.


Hellt den Büroalltag auf: Glas mit eingelegten Büroutensilien als dekorative Gestaltungselemente.

Naturaglas heisst das Produkt, weil früher nur Gräser eingelegt wurden.

Schweizerische Schreinerzeitung, Nr 18, 30. April 1998, Seite 21

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